Projekthintergrund von ITK-Beschaffung.de
Europäisches sowie deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, umgesetzt in § 8 VOL/A EG, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.
Gerade im Bereich der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) ist dies aber naturgemäß keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e).
Ziel dieser Webseite ist es, den öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie produktneutral, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen oder der Nennung eines bestimmten Herstellers und unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen, zu formulieren. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wird dabei auf die Verwendung von allgemein anerkannten Benchmarkverfahren als ein wesentlicher Baustein einer produktneutralen Leistungsbeschreibung zurückgegriffen. Dabei steht zunächst die Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks im Vordergrund, welche bald durch Server ergänzt werden.
Energieeffizienz und eine umweltgerechte, nachhaltige Beschaffung gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Daher werden zudem Empfehlungen gegeben, auch diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
Deutsches und europäisches Recht umfassen eine ganze Reihe für den Auftragnehmer zwingend einzuhaltender regulativer gesetzlicher wie untergesetzlicher Vorschriften. Auch diese werden anschaulich dargestellt und erläutert.
Das Projekt „ITK-Beschaffung.de“ gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Als gleichberechtigte Partner sind beteiligt das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr und das Umweltbundesamt. Das gemeinsame Ziel konnte dabei nur durch die intensive Mitarbeit der Experten aus den Unternehmen der ITK-Branche erreicht werden.
Um stets dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, werden die hier gegebenen Empfehlungen in regelmäßigen Abständen überprüft und ggfs. aktualisiert.



