Idee

Ziele von ITK-Beschaffung.de

Im Vergaberecht gilt eine Pflicht zur Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz von Anbietern und angebotenen Produkten in den Vergabeverfahren mit dem Ziel, für einen fairen Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern zu sorgen. Das deutsche Vergaberecht ist Ausfluss der Europäischen Vergaberichtlinie (2014/24/EU) und ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) in deutsches Recht umgesetzt. Daneben gelten die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL), der Sektorenverordnung (SektVO), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Nach diesen gesetzlichen Grundlagen ist der Beschaffungsgegenstand nach sachlichen und diskriminierungsfreien Kriterien, d. h. produktneutral, zu beschreiben (vgl. § 97 GWB und § 31 Abs. 6 VgV für EU-weite Vergabeverfahren und § 2 Abs. 2 UVgO für die Unterschwellenvergabe). Bestimmte Produktbezeichnungen oder Markennamen dürfen in Ausschreibungen nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden, wenn eine hinreichend genaue Beschreibung durch verkehrsübliche Bezeichnungen oder allgemeine Kriterien nicht möglich ist.

Die Umsetzung dieser Regelungen bei der Beschaffung von ITK ist keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e).

Diese Website unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Formulierung ihrer Ausschreibungen zur Beschaffung von ITK. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wird dabei auch auf die Verwendung von allgemein anerkannten Benchmarkverfahren zurückgegriffen. Auch die Ansprüche einer umweltgerechten und nachhaltigen Beschaffung werden berücksichtigt. Um stets dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen, werden die hier gegebenen Empfehlungen in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert.

Initiatoren dieses Projektes

Das Projekt "ITK-Beschaffung.de" gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Als gleichberechtigte Partner sind beteiligt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit und das Umweltbundesamt. Das gemeinsame Ziel konnte dabei nur durch die intensive Mitarbeit der Experten aus den Unternehmen der ITK-Branche erreicht werden.

Aufbau der Leitfäden

Die Leitfäden sind nach Produktgruppen sortiert. Unter den jeweiligen Produktgruppen finden Sie Leitfäden zu den folgenden Inhalten:

  • Produktneutrale Ausschreibungen: Spezifische Produktvorgaben sind beim öffentlichen Einkauf tabu. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf der Staat bestimmte Leistungen gezielt einkaufen. Aus gutem Grund! Nur ein fairer und breiter Wettbewerb ermöglicht langfristig gute Produkte zu einem günstigen Preis. Gerade beim IT-Einkauf ist allerdings die Gefahr groß, dass es durch Festlegungen in der Spezifikation zu einer unbeabsichtigten Eingrenzung der auf dem Markt verfügbaren Palette kommt.Die folgenden Leitfäden sollen den öffentlichen Einkäufern eine bedarfsgerechte produktneutrale Ausschreibung ermöglichen, ohne sich dabei in technischen Details zu verlieren. Anhand von typischen Anwendungsszenarien im behördlichen Umfeld werden Spezifikationen empfohlen, mit denen ein fairer und freier Wettbewerb auf Anbieterseite stattfinden kann. Dabei eignen sich die Leitfäden gleichermaßen für eine Marktanalyse wie auch für die Anfertigung der Leistungsbeschreibung. Sie sind unter maßgeblicher Beteiligung von öffentlichen Beschaffern entstanden und werden in vielen öffentlichen Ausschreibungen verwendet.

  • Gesetzliche Anforderungen: Auf dem Markt befindliche IT-Produkte müssen vielen unterschiedlichen Normen entsprechen. Die folgenden Richtlinien geben öffentlichen Käufern einen schnellen Überblick über die relevanten Normenanforderungen für jede Produktgruppe.

  • Umweltfreundliche Beschaffung: Der Schutz der Umwelt ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gegenwart. Mit seinem Einkaufsverhalten kann der Staat erheblich dazu beitragen, Ressourcen einzusparen und schädliche Emissionen zu vermeiden. Als öffentlicher Auftraggeber muss er dazu entsprechende Anforderungen an die Produkte aufstellen. Dabei besteht die Herausforderung, die relevanten Merkmale und Zertifizierungen zu kennen.Die folgenden Leitfäden sollen den öffentlichen Einkäufern dabei helfen, bedarfsgerechte Umweltaspekte für die Ausschreibung zu formulieren. Anhand von typischen Anwendungsszenarien im behördlichen Umfeld werden Umweltkriterien empfohlen, mit denen zugleich ein fairer und freier Wettbewerb auf Anbieterseite stattfinden kann. Dabei eignen sich die Leitfäden gleichermaßen für eine Marktanalyse wie auch für die Anfertigung der Leistungsbeschreibung. Sie sind unter maßgeblicher Beteiligung von öffentlichen Beschaffern entstanden und werden vielfach in öffentlichen Ausschreibungen verwendet.