Gesetzliche Anforderungen für PCs

Dieser Leitfaden fasst alle gesetzlichen Anforderungen zusammen, die für Inverkehrbringer von PCs gelten. Er gliedert sich in die vier Bereiche Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt.
Für jeden dieser vier Bereiche sind zunächst die ordnungspolitischen Regelungen (Gesetze, Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder, Satzungen von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Satzungen) aufgeführt. Auf diese Regelungen folgen untergesetzliche, konkretisierende Bestimmungen (Normen, Standards, marktübliche Anforderungen), die sich auf die voran genannten ordnungspolitischen Regelungen beziehen.
Der Inverkehrbringer bestätigt mit der CE-Kennzeichnung am Produkt die Konformität zu den gesetzlichen »New Approach« Anforderungen für die Bereiche Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und teilweise Umwelt. und kann – wenn anwendbar – diese durch die Einhaltung der aufgeführten harmonisierten EU-Normen erfüllen.
Werden PCs in anderen Bereichen eingesetzt, können sich weitere Anforderungen ergeben. Beispielsweise beim Einsatz im medizinischen Umfeld. Falls der Anbieter solche Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen einzuhalten hat, muss der Beschaffer dies in geeigneter Form formulieren.