Produktneutrale Leistungsbeschreibung Thin Clients

Dieser Leitfaden ist das Ergebnis des Arbeitskreises Thin Client und Server Based Computing des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
Ziel dieses Dokumentes ist es, den öffentlichen Auftraggebern (Bund, Ländern und Kommunen) eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Arbeitsplatz Thin Clients produktneutral, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen oder der Nennung eines bestimmten Herstellers und unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen, zu formulieren. Arbeitsplatz-Thin Clients werden in diesem Leitfaden in verschiedenen Leistungsklassen betrachtet.
Europäisches sowie deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennahmen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ist Ausfluss des europarechtlichen Diskriminierungsverbotes gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, umgesetzt in § 8 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme hiervon ist nur für den Fall zulässig, in dem die Beschreibung der Leistung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht möglich ist. In jedem Fall muss immer der Zusatz »oder gleichwertig« angefügt werden.